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LG Augsburg, 15.01.2019 - 81 O 4399/16 |
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Verfahrensgang
- LG Augsburg, 15.01.2019 - 81 O 4399/16
- OLG München, 02.04.2020 - 14 U 767/19
- OLG München, 07.07.2020 - 14 U 767/19
- BGH, 15.06.2021 - II ZR 146/20
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 07.07.2020 - 14 U 767/19
Berufung, Rechtsmittel, Form, Darlegung, Sicherung, Bedeutung, Beurteilung, …
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15.01.2019, Aktenzeichen 081 O 4399/16, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15.01.2019, Aktenzeichen 081 O 4399/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG München, 02.04.2020 - 14 U 767/19
Berufung, Leistungen, Insolvenzverwalter, Ersatzpflicht, Insolvenzreife, …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15.01.2019, Az. 081 O 4399/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.